Schwammgummi für die Getränkeindustrie

Zapfanlagen - Schaumstoffe für Getränkeindustrie

Maschinen- und Anlagenbau

Getränkeindustrie

Wir bieten Ihnen Individuallösungen aus Schwammgummi / Schaumstoffen für die Getränkeindustrie / Lebensmittelindustrie, wie:

  • Reinigungskugeln für Getränkeschankanlagen,
  • FDA Zulassung – Unbedenklichkeit beim Kontakt mit Lebensmitteln

Schwammgummi für die Getränkeindustrie – Elastoform® Schwammgummi für Anwendungen in der Lebensmittelbranche

Unbedenklichkeit von Schwammgummi beim Kontakt mit Lebensmitteln

Die FDA Zulassung gem. Richtlinie 21 CFR 177.2600 bestätigt für unsere Schwammgummiqualitäten die Unbedenklichkeit beim Kontakt mit Lebensmitteln.

Lassen Sie sich beraten oder informieren Sie sich weiter.

Schwammgummi für Getränkeschankanlagen

Sie werden sich bestimmt fragen, was Schaumzuschnitte mit der Getränkeindustrie zu tun haben könnten. Ganz einfach – es geht um die Reinigung der Abfüllanlagen. Beim Wechsel von der einen auf die andere Geschmacksrichtung muss die Leitung rückstandsfrei gesäubert werden. Ansonsten erhält man unter Umständen in den ersten Abfüllungen eine ungewollte Mixtur.

Einige unserer Materialien – beispielsweise unser Schwammgummi für die Getränkeindustrie – eignen sich hervorragend zum Reinigen von Abfüllanlagen. Dabei wird in Kugel- bzw. Molchform gebrachter Schwammgummi mit Druck durch die Rohrleitungen gepresst und somit alle Reste und Ablagerungen entfernt. Bei empfindlichen Anlagen empfiehlt es sich, den Reinigungskörper mit einer Sonde auszustatten, um diesen innerhalb der Rohrleitung aufspüren zu können.

BOSIG reinigt, pflegt und schützt.

Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie Informationen zu individuellen Schaumstofflösungen - Formen, Zuschnitte und Materialien.

Adresse

BOSIG GmbH
Brunnenstraße 75-77
73333 Gingen

Portfolio Aufnahme verschiedener Schaumstoff und Schwammgummi Formteile von BOSIG.

Informieren und profitieren.

Hinweis

"Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen, nicht jedoch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Alle Angebote freibleibend. Beachten Sie unsere geltenden Einkaufs- und Verkaufsbedingungen."

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